26.06.2018

Kirchenasyl in Dortmund erfolgreich beendet

Christliche Familie aus dem Irak darf Asyl in Deutschland beantragen

Vor wenigen Tagen kam die erlösende Nachricht: Eine christliche Familie aus dem Süd-Irak darf in Deutschland einen Asylantrag stellen. In ihrer Heimat wurde sie von Schiitenmilizen bedroht, am Ende sogar Opfer eines Bombenanschlags. Die  Evangelische Christuskirchengemeinde in Lütgendortmund gewährte der Familie seit Februar 2018 Kirchenasyl.

Pfarrer Michael Mertins, der die Hilfe vor Ort organisierte, ist glücklich: „Wir sind in der Zeit Freunde geworden. Zwischen uns ist menschliche Nähe, aber auch christliche Gemeinschaft gewachsen.“ Die Familie konnte jetzt die Räume der Gemeinde verlassen und wird wieder in eine städtische Unterkunft ziehen.

Mit ihren vier minderjährigen Kindern floh die Familie über die Türkei nach Europa. In Belgien wurde ihre Bitte um Asyl abgewiesen, zudem musste sie sich fast ein Jahr lang ohne staatliche Hilfe durchschlagen. Schon da waren es christliche Gemeinschaften, die ihr halfen. In Dortmund hatte das Presbyterium der Kirchengemeinde auf Empfehlung des Kirchenkreises das Kirchenasyl beschlossen. Ein großer Kreis von ehrenamtlichen Unterstützern hat die Familie im Alltag begleitet.

Aufgrund von Drohungen gegen das Kirchenasyl durch die Dortmunder Rechtsextremisten wird im Kirchenkreis die asylgewährende Gemeinde immer erst im Nachhinein veröffentlicht, erläutert Pfarrer Friedrich Stiller, für die Erstberatung Kirchenasyl zuständig. „Diesmal haben sie sogar eine Belohnung von 500 Euro ausgesetzt, damit ihnen jemand den Ort verrät. Aber alle Beteiligten haben sich davon nicht beirren lassen.“

Weiter weist der Kirchenkreis darauf hin, dass Kirchenasyl auf besondere humanitäre Härtefälle beschränkt ist. In diesen Fällen soll ein Zeitaufschub ermöglicht werden, um gravierende Sachverhalte, die bisher nicht berücksichtigt wurden, dem Staat erneut vorgetragen werden. Wird ein Kirchenasyl ausgerufen, sind alle staatlichen Leistungen beendet. Die Kirche muss für Unterkunft und Verpflegung und alles andere aufkommen. Kirchenasyl wird ohne Ansehen der Religion gewährt.

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Symbolbild/Archiv/EKD-Themenjahr Reformation und Politik. Foto: ekd.de