Die Präventionsstelle im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund wurde im September 2021 eingerichtet, um die Gemeinden, Fachbereiche und Referate des Kirchenkreises bei der Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) zu unterstützen und zu begleiten.
Das Team der Stabsstelle bringt eine große Bandbreite an Qualifikationen mit. Leiterin der Stabsstelle ist Daniela Abels-Ehrenfried mit ihrer langjährigen Präventionserfahrung.
Die Landeskirche hat eine Stabsstelle eingerichtet zum „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“.
Sie ist von der EKvW beauftragt, damit Menschen so schnell wie möglich Klärung und weiterführende Hilfe bekommen, auch anonym.
Stabsstelle zum „Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“
Sie erreichen die Mitarbeiterin Daniela Fricke unter
Die Stabsstelle bietet eine vertrauensvolle Gesprächs- und Beratungsmöglichkeit.
Die Mitarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht und gibt ohne den Wunsch von Ratsuchenden weder Daten noch Informationen weiter.
Auch kirchliche Mitarbeiter*innen und Leitungspersonen können sich bei Fragen zum Thema auf Wunsch anonym an die Stabsstelle wenden.
In der Evangelischen Kirche von Westfalen gibt es für die Meldung und Klärung von Verdachtsfällen und Übergriffen die
Fachstelle für Prävention und Intervention.
Die Meldebeauftragte Jelena Kracht erreichen Sie hier:
Die Meldestelle klärt mit Ihnen gemeinsam das weitere Vorgehen.
Bei der bundesweit aktiven Zentralen Anlaufstelle.help der EKD erhalten Betroffene sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie erste Informationen.
Das Team vermittelt im Anschluss an kirchliche und diakonische Ansprechstellen weiter. Es informiert darüber hinaus über alternative und unabhängige Beratungsangebote.
Zentralen Anlaufstelle.help
Sie erreichen das Team unter
Die Beratung ist kostenlos, unabhängig, anonym und unterliegt der Schweigepflicht.
Es ist erklärtes Ziel, dass überall im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund Wissen zu sexualisierter Gewalt und deren Prävention vorhanden sein muss. Doch es geht um mehr als Informationen und Fakten: Es braucht eine Kultur der Achtsamkeit und Aufmerksamkeit.
Daraus folgt, dass alle, die im Rahmen und in Räumen der Evangelischen Kirche Verantwortung übernehmen, Basiswissen zu sexualisierter Gewalt haben müssen. Das Präventionsgesetz verpflichtet darum ALLE haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende, besonders die im kinder- und jugendnahen Bereich, zur Auseinandersetzung mit dem Thema, von der Gruppen-Teamer*in bis zu den leitenden Geistlichen.
Die Präventionsfachstelle bietet darum regelmäßige Präventionsschulungen an, die zentrale Inhalte vermitteln. Besprochen werden Definitionen sexualisierter Gewalt, Zahlen und Häufigkeiten, rechtliche Grundlagen und Normen. Außerdem wird Wissen zu Nähe und Distanz, Täter*innenstrategien, Beratung, Meldung und Intervention geteilt. Die Fortbildung ist in Umfang und Inhalt angepasst an die Bedarfe der jeweiligen Gruppe.
Der wichtigste Aspekt dabei ist jedoch die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema sexualisierte Gewalt, mit professionellem wie respektvollem Umgang mit Nähe und Distanz. Nur daraus erwächst eine klare Haltung. Daraus entsteht Aufmerksamkeit für risikoreiche Situationen sowie der Mut, grenzüberschreitendes Verhalten beim Namen zu nennen und zu beenden.
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