Heiraten im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund

Eine große Entscheidung, ein kleines Wort, ein feierlicher Augenblick

Die Hochzeit ist der wichtigste Tag im Leben zweier Menschen: Sie sagen bedingungslos Ja zueinander. Auch wenn die Ehe eine staatliche Einrichtung ist, möchten viele Paare ihre Liebe unter Gottes Wort und Segen stellen. In unserem Kirchenkreis bieten wir dafür zur Auswahl:

  • 50 Kirchen auf dem gesamten Stadtgebiet
  • rund 100 Pfarrerinnen und Pfarrer
  • 58 Gemeindehäuser und -zentren, die Sie für die anschließende Hochzeitsfeier günstig anmieten können
  • unendlich viele schöne Anregungen und Ideen unserer Pfarrerinnen und Pfarrern für Ihre individuelle Hochzeit

Die kirchliche Trauung

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gottes Segen sie in ihrem Wagnis „Ehe“ begleitet. Denn es ist nicht selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen, Wünschen und Geschichten eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen. Ihre Liebe und Ihr Bekenntnis zueinander wollen wir mit Ihnen feiern und Ihnen diesen Tag zu einer der schönsten Erinnerungen Ihres Lebens werden lassen.

Die Ausgestaltung einer kirchlichen Trauung folgt örtlichen Traditionen und aktuellen Trends. Üblicherweise umfasst sie festlichen Blumenschmuck und Orgelklänge, aber natürlich können nach Ihren Wünschen auch andere musikalische Elemente eingebunden werden. Angehörige und Freunde haben die Möglichkeit, sich aktiv am Gottesdienst zu beteiligen, zum Beispiel durch das Lesen eines biblischen Textes.

Eine kirchliche Trauung ist kostenlos. Es ist jedoch möglich, dass Kosten anfallen, wenn eine andere Kirche als die „Heimatkirche“, also eine Kirche in Ihrer Gemeinde, genutzt wird oder es besondere Wünsche an die musikalische Gestaltung, den Blumenschmuck oder die Dekoration gibt.

Der Trauspruch

Der Trauspruch wird in der Predigt für das Paar und die gesamte Gemeinde interpretiert. Beliebte Verse wie „Alle eure Dinge lasst in der Liebe geschehen!“ (1 Korinther 16,14) oder „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen.“ (1 Korinther 13,13) werden oft gewählt. Bei der Suche nach einem passenden Vers, der individuell zu Ihnen passt, bietet die Website www.trauspruch.de Unterstützung.

Das Traugespräch

Ihrer Trauung geht einige Monate vor Ihrem Hochzeitstermin ein Traugespräch voraus. Egal, ob sich Paar und Pfarrer*in bereits kennen oder zum ersten Mal begegnen: Ihnen wird aufmerksam zugehört, und es entwickelt sich ein anregendes Gespräch. Der Pfarrerin und dem Pfarrer hilft das, Sie als Paar kennenzulernen und die Trauung persönlich zu gestalten. Ihre Liebesgeschichte, Ihre Vorstellung des Zusammenlebens, die gegenseitige Wertschätzung, Ihre Trauspruch-Idee, all diese Themen können beim Traugespräch zur Sprache kommen. Sie können Fragen stellen und beginnen, den Ablauf des Gottesdienstes planen. Gegebenenfalls folgt auf das erste noch ein weiteres Traugespräch für die Detailplanungen, manchmal auch ein drittes.

Welche Bedingungen gibt es für eine kirchliche Trauung?

  • Standesamtliche Heirat: Sie sind bereits standesamtlich miteinander verheiratet. Ihre Heiratsurkunde vom Standesamt oder Ihr Stammbuch bringen Sie zur Trauung mit.
  • Gemeindezugehörigkeit: Falls die Traukirche nicht im Bereich der Kirchengemeinde liegt, in der Sie wohnen, benötigen Sie eine Bescheinigung des Gemeindebüros, damit Ihre Trauung später auch in die Kirchenbücher Ihrer Heimatgemeinde eingetragen werden kann.
    In welcher Gemeinde Sie leben, findet unsere
  • Konfession: Gehört ein Partner der evangelischen Kirche an und das Gegenüber ist katholisch oder konfessionslos, ist die evangelische Trauung grundsätzlich möglich. Gehört ein Partner einer anderen Religion an, ist auch dann eine Trauung unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wir bitten Sie, dies in Ihrem Traugespräch mit Ihrer Pfarrperson anzusprechen.
  • Vorangegangene Scheidung: In der evangelischen Kirche ist die Trauung von Geschiedenen ohne Weiteres möglich.
  • Gleichgeschlechtliche Paare: Die kirchliche Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren ist ohne Weiteres möglich. Unterschiede hinsichtlich der Gleich- oder Verschiedengeschlechtlichkeit bestehen nicht mehr. In den gesetzlichen Regelungen wird geschlechtsneutral von „Eheleuten“ oder „Ehepartnern“ gesprochen.

Trauwunsch

Sie interessieren sich für eine evangelische Trauung in Dortmund, Lünen oder Selm?
Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular weiter unten.

Kontakt

  • E-Mail: info(at)ekkdo.de,
    oder mit dem E-Mail-Formular unten.
  • Telefon: +49 231 22962-0

 

Ihr Wunsch oder Frage zur Kirchlichen Trauung

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Foto: Malte Hömberg