In Einklang mit den Regularien des Hinweisgeberschutzgesetzes hat sich der Evangelische Kirchenkreis Dortmund der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossen. Diese nimmt Meldungen von hinweisgebenden Personen entgegen, prüft sie und informiert dem Gesetz gemäß über den Fortgang des Prozesses.
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