Seit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW der konfessionell-kooperative Religionsunterricht eingerichtet werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung bei der Bezirksregierung ist die Erarbeitung eines fachdidaktischen und fachmethodischen Konzepts, das dem Antrag beigelegt werden muss.
Die Veranstaltung richtet sich an Religionslehrer*innen, die den kokoRU an ihrer Schule zum Schuljahr 2025/2026 einführen möchten. Stichtag für die Antragstellung ist der 31.01.2025. Neben rechtlichen Informationen erhalten Sie Hilfestellungen zur Erstellung des fachdidaktischen und fachmethodischen Konzepts. Fragen zur Unterrichtspraxis und zur curricularen Ausgestaltung sollen zur Sprache kommen. Ziel des kokoRU ist es, die Gemeinsamkeiten zu stärken und konfessionelle Unterschiede bewusst wahrzunehmen.
Jeweils eine evangelische und eine katholische Lehrkraft müssen an dieser obligatorischen Fortbildung des Typs A teilnehmen.
Zielgruppe: Religionslehrkräfte der Sek I
Mit Unterstützung des Instituts für Lehrerfortbildung in Essen, des Pädagogischen Instituts in Villigst, der Abteilung für Religionspädagogik im Erzbistum Paderborn und der evangelischen Schulreferate im Ruhrgebiet
Termin | 13.01.2025
9.00 - 16.30 Uhr |
Leitung |
Ina Annette Bierbrodt Dr. Kristin Konrad |
Ort |
Reinoldinum Schwanenwall 34 44135 Dortmund |
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