Das Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Dortmund-Berghofen gibt bekannt, dass die Friedhofsgebührensatzung vom 14. Dezember 2010 durch Kirchenaufsichtliche Genehmigung gem. § 12 Abs. 2 Verordnung für das Friedhofswesen in der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche bis zum 31. Juli 2014 genehmigt ist.
Die Friedhofsgebührensatzung ist im Gemeindebüro der Evangelischen Kirchengemeinde Berghofen, Fasanenweg 22, erhältlich.
Friedhofsgebührensatzung Evangelischer Friedhof Dortmund-Berghofen zum Herunterladen: