06.04.2017 // Reformationsjahr

Geld und Wucher bei Luther

Luther, ein Bänker und ein Sozialethiker – das war die Mischung, zu der es im Rahmen der Lutherjahrkampagne „Einfach frei“ eine Diskussionsveranstaltung in der KD-Bank gab.

Vortragsabend über Luthers wirtschaftliche Auffassungen

Luther, ein Bänker und ein Sozialethiker – das war die Mischung, zu der gleich fünf Veranstalter, darunter der Evangelische Kirchenkreis Dortmund,  im Rahmen der Lutherjahrkampagne „Einfach frei“ eingeladen hatten.

Dabei ging es um die Frage, was Martin Luther zu den Themen „Geld“ und „Wucher“ zu sagen hatte. 1524 hatte er seine Streitschrift „Von Kauffshandlungen und Wucher“ veröffentlicht, in der er Missstände des damaligen Wirtschaftslebens anprangerte. Können diese ein knappes halbes Jahrtausend alte Forderungen heute noch Leitlinie sein, ist diese Ethik nach wie vor lebensnahe?

Darüber diskutierten Dr. Ekkehard Thiesler, Vorstandsvorsitzender der Bank für Kirche und Diakonie eG – KD-Bank, mit Prof. Fritz Rüdiger Volz, der rund 30 Jahre lang an der Evangelischen Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe gelehrt hatte. Die Rundfunkjournalistin Maria Sand-Kubow hatte den Abend moderiert, der passenderweise in den Räumen der KD-Bank stattfand.

Ein sehr differenziertes, ja sogar widersprüchliches Bild von Luthers Haltung zu Wirtschaft und Handel zeichnete Prof. Volz in seinem Einführungsvortrag. Einerseits hätte Luther „stark skandalisierend“, mit einem „hohen Missbilligungspotenzial“ auf Fehlverhalten „eingeteufelt“, andererseits habe er „im Kontrast zu seiner steilen Theologie“ betont, dass es letztlich auf einen selbst ankomme.

Seine Auffassung, dass Gott sich um das täglich Brot kümmere und man deshalb seinen Besitz weggeben, verleihen, ja sogar rauben lassen könne, sind für Volz „eine Katastrophe“. „Das ist das Bild eines radikal einsamen Akteurs vor Gott.“

In der anschließenden Diskussion wurde Volz noch deutlicher: „Luther hatte keine Ahnung.“ Es sei falsch, sich heute, bei Problemen wirtschaftlicher Art, die es vor 500 Jahren überhaupt nicht gab, sich laufend bei Luther rückversichern zu wollen.

Die tatsächlich „geniale“ Idee von ihm sei die Rechtfertigungslehre gewesen. „Wir müssen nicht immer gut sein, wir dürfen sündigen.“ Diesem „Persilschein“ widersprach Dr. Thiesler. Es käme durchaus darauf an, wie man eine Geldanlage gestalte. Dabei dürfe man nicht die Notsituation von Menschen ausnutzen.

Er verwies darauf, dass die KD-Bank ihr Geld nicht mit Investitionen in ausbeuterischer Produktion, Kinderarbeit, Rüstungsgüter oder Atomenergie verdiene. Ein genossenschaftliches Bankenwesen ist für ihn die Möglichkeit eines christlichen Engagements, das nichts mit der Rolle eines „Banksters“ zu tun hat.

Übrigens: Thiesler verwies in seinem schriftlichen Script darauf, dass Luther als Mönch zwar Besitzlosigkeit gelobt hatte, allerdings vermögend wurde. Alleine der sächsische Kurfürst gewährte ihm jährlich zwischen 200 und 300 Gulden. Nach heutigem Gegenwert wäre das ein Einkommen von monatlich 10.000 Euro. Und es gab noch weitere Gönner.

Foto: Stephan Schütze
Die Veranstalter (v.l.) Andrea Auras-Reiffen (Ev. Kirchenkreis Dortmund), Felix Eichhorn (Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V.), Katrin Köster (Ev. Erwachsenenbildungswerk Dortmund), Dr. Heike Plaß (Ev. Kirchenkreis Münster) zusammen mit Prof. Fritz Rüdiger Volz und Dr. Ekkehard Thielser (KD-Bank, Mitveranstalter).