Gemeindeversammlungen zur Vereinigung zweier Kirchengemeinden
Ende August berief Michael Stache, Ständig stellvertretender Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Dortmund, in den Evangelischen Kirchengemeinden Huckarde und Kirchlinde-Rahm zwei getrennte Gemeindeversammlungen ein. Grund dafür war die geplante Vereinigung der beiden Gemeinden zur Evangelischen Miriam-Kirchengemeinde Dortmund zum 1. Januar 2015. Die getrennten Versammlungen sind eine Vorgabe des Landeskirchenamtes.
Michael Stache informierte in den Versammlungen über den aktuellen Stand der Vereinigung und erklärte die weitere formale Vorgehensweise. „Die Namensbildung hat stattgefunden und das Landeskirchenamt hat den Entwurf der Vereinigungsurkunde erstellt“, erläuterte er. Als nächsten Schritt müssten die beiden Presbyterien unabhängig voneinander dem Inhalt dieser Urkunde zustimmen. Wenn das geschehen ist, werden beide Beschlüsse dem Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises zur Zustimmung vorgelegt.
Wenn auch der Kreissynodalvorstand den Vereinigungswunsch befürwortet, ergeht der Vorschlag an die Landeskirche, die Vereinigung zu vollziehen. „Das allerletzte Wort hat aber der Regierungspräsident in Arnsberg“, schloss Michael Stache seine Ausführungen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sei die Kirchengemeinde berechtigt, ein Siegel zu führen. Deswegen sei dieser Schritt notwendig.
Dass auch den Bedenken der Gemeindeglieder Rechnung getragen wurde, machte Pfarrer Peter Schäfers deutlich. Ziel sei gewesen, die Veränderungen für die Menschen so gering wie möglich zu halten. So sei die zunächst geplante Aufteilung in drei möglichst gleich große Gemeindebezirke verworfen worden. „Es wird nun zwei Bezirke mit je rund 4.000 Gemeindegliedern geben und einen kleineren mit etwa 2.000“, sagte Pfarrer Schäfers. Die Pfarrerin beziehungsweise der Pfarrer des kleineren Bezirkes werde neben der klassischen Seelsorge weitere Aufgaben übernehmen. Dabei könne es sich beispielsweise um Senioren- oder Kinder- und Jugendarbeit handeln, so Peter Schäfers.
Eine mehrfach geäußerte Sorge der Gemeindeglieder griff Pfarrer Hans-Joachim Borgstedt auf. Die Grenzen der Seelsorgebezirke dienten lediglich dazu, die Zuständigkeitsbereiche der Pfarrerinnen und Pfarrer zu klären. Sie seien keineswegs unüberschreitbar. „Jeder kann dorthin gehen, wo er sich wohlfühlt.“ Bezirksgrenzen, die klare Strukturen schaffen, garantieren eine funktionierende Gemeindearbeit. „Bestatter müssen wissen, welche Kollegin oder welcher Kollege für eine Beerdigung zuständig ist“, brachte Pfarrer Schäfers ein Beispiel.
Pfarrerin Edeltraud Osthaus, die am 1. April kommenden Jahres in den Bezirk Kirchlinde-Rahm wechseln wird, ist noch etwas anderes wichtig: „Die Grenzen in den Köpfen der Menschen müssen fallen. Wir werden eine Gemeinde und müssen das Gemeinsame in den Vordergrund stellen.“