Angesichts der neuen Personalverordnung des Kinderbildungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, die unter bestimmten Bedingungen den Einsatz von Ergänzungskräften als Fachkräfte ermöglicht, hat der Evangelische Kirchenkreis Dortmund eine klare Entscheidung getroffen: Gleiche Arbeit verdient gleichen Lohn.
Ab sofort werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen der neuen Verordnung als Fachkräfte tätig sind, für diesen Zeitraum auch entsprechend als Fachkraft vergütet. Damit unterstreicht der Kirchenkreis seine Überzeugung, dass die wertvolle Arbeit aller Beschäftigten in der Kinderbetreuung angemessen gewürdigt werden muss.
„Wir sind davon überzeugt, dass die Qualität unserer Betreuung maßgeblich von der Qualifikation und Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abhängt“, so Christoph Müller, Leiter des Referates Tageseinrichtungen für Kinder. „Mit dieser Entscheidung setzen wir ein klares Zeichen für Fairness und Wertschätzung. Gleichzeitig investieren wir in die kontinuierliche Fortbildung unserer Mitarbeiter, um die fachliche Qualität unserer Arbeit und der Bildung vor Ort sicherzustellen.“
Durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen wird das Referat Tageseinrichtungen für Kinder sicherstellen, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die als Fachkräfte eingesetzt werden, über die erforderlichen Kompetenzen verfügen.
„Wir sind uns bewusst, dass diese Entscheidung mit finanziellen Aufwendungen verbunden ist“, so Christoph Müller weiter. „Doch wir sind überzeugt, dass eine Investition in unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Investition in die Zukunft unserer Kinder ist.“
Mit dieser Maßnahme möchte der Evangelische Kirchenkreis nicht nur den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gerecht werden, sondern auch ein Signal an die Öffentlichkeit senden, die Möglichkeiten, die die neue Personalverordnung ermöglicht, auch zu nutzen. Eine hochwertige Kinderbetreuung erfordert eine angemessene Anerkennung und Wertschätzung aller Beteiligten.