10.10.2019

Kirche und Umsatzsteuer (U2b)

Ab dem 1. Januar 2021 gelten neue Regelungen für die Umsatzsteuer.

Ab diesem Zeitpunkt wird Umsatzsteuer nicht mehr nur im Rahmen von gewerblichen Betrieben erfasst, sondern spielt überall dort eine Rolle, wo eine Körperschaft des öffentlichen Rechts Einnahmen erzielt. Darunter fallen auch bei Kirche alle Bereiche, in denen Kirche sich verhält wie andere Unternehmer auch: Der Verkauf von Kuchen oder Getränken, die Veranstaltung von Trödelmärkten oder die Unterhaltung einer Kleiderkammer unterliegen beispielsweise zukünftig der Umsatzbesteuerung.

Da das Steuerrecht sehr umfassend und komplex ist, haben sich die Verantwortlichen im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund dazu entschlossen, zu diesem Thema einen eigenen Blog einzurichten. Unter www.kircheundumsatzsteuer.de wollen sie das Umsatzsteuerrecht transparenter machen und wichtige Themen und Sachverhalte erläutern und Fragen beantworten.

Auch finden Sie dort Infoblätter zu den wichtigsten Themen, eigens entwickelte Formulare, Unterlagen der EKD und rechtliche Dokumente rund um die Umsatzsteuer.

Grafik: EvKkDo
Grafik: EvKkDo