19.12.2014 // Luthers Freiheitsbegriff

Von der Freiheit eines Christenmenschen

Mit Martin Luthers Freiheitsbegriff beschäftigte sich Professor Dr. Michael Basse von der Technischen Universität Dortmund in seinem Vortrag Ende des vergangenen Jahres im Reinoldinum. Er legte Luthers Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ aus dem Jahr 1517 zugrunde.

Professor Michael Basse hielt Vortrag zu Luthers Freiheitsbegriff

Mit Martin Luthers Freiheitsbegriff beschäftigte sich Professor Dr. Michael Basse von der Technischen Universität Dortmund in seinem Vortrag Ende des vergangenen Jahres im Reinoldinum. Er legte Luthers Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ aus dem Jahr 1517 zugrunde.

Darin heißt es unter anderem: „Ein Christenmensch ist ein freier Mensch und niemand untertan“. Luther habe Freiheit emanzipatorisch verstanden und sich mit seiner Rechtfertigungslehre gegen die Bevormundung der Kirche gestellt, führte der Kirchenhistoriker aus. Das habe sich auch in seinem Verhalten vor dem Reichstag in Worms 1521 gezeigt. Dort habe er die Freiheit des Gewissens hervorgehoben.

Gleichzeitig sei der Reformator stark in der mittelalterlichen Ständeordnung verhaftet geblieben. Eine politische Emanzipation oder gar die Erneuerung der Gesellschaftsordnung habe er nicht angestrebt. So habe er sich im Bauernkrieg gegen die Anführer gestellt, die sich für soziale Änderungen einsetzten. „Für politisches Freiheitsstreben war in Luthers Freiheitsdenken kein Platz“, erklärte Basse.

Nach Luthers Verständnis wurzelt die Freiheit in der Beziehung zu Gott. Das emanzipatorische Grundverständnis entspreche dabei dem modernen Freiheitsbegriff. Doch der neuzeitliche Autonomiegedanke, sei in Luthers Freiheitsbegriff nicht verankert. Für ihn sei Freiheit in einem Beziehungsgeflecht definiert: in der Beziehung zu Gott, zu den Mitmenschen und zu sich selbst. Luther habe aus der Rechtfertigung des Menschen den „fröhlichen Wechsel“ zum Grundsatz christlicher Nächstenliebe gepredigt.

Mittlerweile werde jedoch die moderne Vorstellung von der Selbstbestimmung des Menschen aus verschiedenen wissenschaftlichen Richtungen hinterfragt. Die Theologie leiste dabei ihren Beitrag, so der Professor.

Der Vortrag fand im Rahmen einer Vortragsreihe zum Reformationsjubiläum statt. Verantwortlich ist die Evangelische Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde in Kooperation mit dem Evangelischen Kirchenkreis Dortmund. Den nächsten Vortrag am 12. März 2015 hält Professor Dr. Michael Weinrich zum Thema „Luther und die Toleranzfrage“. akk

Foto: Stephan Schütze
Auf dem Foto (von links) Pfarrer Volker Kuhlemann, Prof. Michael Basse, Ständig Stellvertretende Superintendentin Andrea Auras-Reiffen, Hans-Martin Stork, Prof. Ernstpeter Maurer.