Kreissynode

Das Parlament des Kirchenkreises

Die Kreissynode ist das Parlament des Kirchenkreises. Jede Gemeinde entsendet Mitglieder in die Synode, die in der Regel zweimal im Jahr tagt. Die Kreissynode entscheidet über grundlegende Angelegenheiten des Kirchenkreises. Sie beauftragt den Kreissynodalvorstand mit der Leitung des Kirchenkreises.
     

Satzung des Ev. Kirchenkreises Dortmund, die Geschäftsordnung der Kreissynode und die Finanzsatzung als pdf-Dateien

Berichte über die Synoden des Ev. Kirchenkreises Dortmund

Erste Kreissynode

„Die Rechte“ verbieten

16.06.2014

Der Kirchenkreis Dortmund fordert von den zuständigen staatlichen Stellen ein Verbot der Partei „Die Rechte“. Das beschloss die Synode auf ihrer Tagung am Samstag, 14. Juni.

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