Die Kreissynode ist das Parlament des Kirchenkreises. Jede Gemeinde entsendet Mitglieder in die Synode, die in der Regel zweimal im Jahr tagt. Die Kreissynode entscheidet über grundlegende Angelegenheiten des Kirchenkreises. Sie beauftragt den Kreissynodalvorstand mit der Leitung des Kirchenkreises.
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